Im Rahmen der überregionalen Fachberatung des Informationsdienst Holz, die durch das Holzbau Deutschland Institut durchgeführt wird, wird zunehmend die Frage nach der Anwendbarkeit der neuen Muster-Holzbaurichtlinie (MHolzBauRL 2024) gestellt.
Zur Unterstützung der Praxis hat das Institut eine aktuelle Übersicht zur Umsetzung der MVV TB und zur Anwendbarkeit der MHolzBauRL 2024 in den Bundesländern (Stand 17. Oktober 2025) erstellt.
Die neue Richtlinie eröffnet erweiterte Möglichkeiten für die Planung und Ausführung von hochfeuerhemmenden, abweichend hochfeuerhemmenden sowie abweichend feuerbeständigen Bauteilen in Holztafel- und Massivholzbauweise, die nun insbesondere in Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 bauordnungsrechtlich geregelt anwendbar sind.