Schweiz: Holz normalisiert sich als Baustoff ohne Sonderregelung

Neue Brandschutzregelungen treten zum 1. Januar 2015 in Kraft

Ab dem kommenden Jahr kann Holz in allen Gebäudekategorien und Nutzungen angewendet werden. Holz normalisiert sich damit als Baustoff ohne Sonderregelung. Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF überarbeitet alle zehn Jahre die Brand­schutz­vorschriften. Das nächste, komplett erneuerte VKF-Vorschriftenwerk wird am 1. Januar 2015 in allen Kantonen der Schweiz in Kraft treten. Die neue Vorschriftengeneration BSV 2015 beseitigt aufgrund der positiven Erfahrungen in den letzten zehn Jahren die noch bestehenden Einschränkungen für die Holzanwendung und vereinfacht die für den Holzbau teilweise komplizierten Regelungen für die Planung und Ausführung.

Konkret werden brandschutztechnisch robuste, mit nichtbrennbaren Bekleidungen geschützte Holzbauteile der nichtbrennbaren Bauweise gleichgestellt. Die Vorschriftengeneration BSV 2015 schränkt somit Holztragwerke nicht mehr ein. Auf der Grundlage eines materialunabhängigen Sicherheitsniveaus, das in der Brandschutznorm vorgegeben ist, wird die Verwendung der Baustoffe neu geregelt und die Anwendung von Holz bei Tragwerken, brandabschnitts­bildenden Bauteilen, Aussenwandbekleidungen, Bedachungen und in der Innenanwendung erweitert.

Die Brandschutzbehörden anerkennen damit die Erkenntnisse aus umfangreichen Unter­suchungen, die nachweisen, dass die Brennbarkeit eines Baustoffes nicht das massgebende Kriterium ist, sondern die brandschutztechnisch korrekte Ausführung einer Konstruktion einen grösseren Einfluss auf das Brandverhalten hat. Kurz gesagt, normalisiert sich Holz somit als Baustoff ohne Sonderregelung.

Der Anwendungsbereich für Bauteile mit Holzanteilen erweitert sich über eine Feuerwiderstandsdauer von 60 Minuten hinaus. Damit werden viele Bauten in Holz möglich, deren Erstellung bisher verwehrt blieb. Bis zu einer Gesamthöhe von 30 m können künftig Wohn-, Büro- und Schulhäuser, Industrie- und Gewerbebauten, Beherbergungsbetriebe oder etwa Verkaufsgeschäfte in Holzbau realisiert werden. Selbst bei Hochhäusern ist die Anwendung von tragenden und brandabschnittsbildenden Holzbauteilen mit brennbaren Anteilen unter bestimmten Rahmenbedingungen neu möglich.

Grundlage für die Neuerungen in der Holzanwendung ist das seit 2001 laufende Forschungs- und Entwicklungsprojekt 'Brandsicherheit und Holz' der schweizerischen Wald- und Holzwirtschaft zur Sicherung einer hohen Brandsicherheit von Holzbauten und Bauteilen aus Holz. Das Projekt wird unter der Gesamtleitung der Lignum durchgeführt und massgeblich vom Aktionsplan Holz des Bundesamtes für Umwelt BAFU sowie durch wichtige Institutionen, Verbände und Industriepartner unterstützt.

Leitlinie für die Praxis ist weiterhin die Lignum-Dokumentation Brandschutz. Diese sichert die technisch wie organisatorisch korrekte Umsetzung von Holzbauten unter den geltenden Brandschutzvorschriften. Sie gibt dazu den Stand der Technik im Brandschutz für die Holzanwendung gemäss der seit 01.01.2005 geltenden Regelung wieder.

Die einzelnen Publikationen werden nun sukzessive überarbeitet und bilden die neuen Anwendungsmöglichkeiten für das Holz ab Frühjahr 2015 fortlaufend auf der Basis der neuen Norm BSV 2015 ab. Wichtig zu wissen: Die vorliegenden Teile der Lignum-Dokumentation Brandschutz bleiben mehrheitlich auch unter der ab 01.01.2015 geltenden neuen Brandschutznorm anwendbar und gültig.