Qualitätssicherung im Holzbau durch regelmäßige Kontrolle

Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser kontrolliert zwei Mal jährlich

Mit den Überwachungen durch die Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser (BMF) wird sowohl dem Hersteller von Holztafelelementen als auch dessen Kunden belegt, dass die vorgefertigten Bauprodukte ordnungsgemäß gefertigt wurden. "Gerade im Bauwesen ist solch ein Qualitätsnachweis an vorgefertigten Wand-, Decken- und Dachelementen wichtig", sagt Dirk-Uwe Klaas, Hauptgeschäftsführer der BMF.

Grundsätzlich führen die überwachten Unternehmen eine eigene Produktionskontrolle durch, um permanent sicherzustellen, dass die gefertigten Bauelemente ordnungsgemäß und wie vereinbart an den Kunden geliefert werden. Darüber hinaus wird das Unternehmen zwei Mal im Jahr von unabhängigen Prüfstellen, wie der BMF, auf Herz und Nieren durchleuchtet. Dies beginnt bei der Wareneingangskontrolle, wo geprüft wird, ob die Qualität der gelieferten Ware der Bestellung entspricht. Der Umfang der werkseigenen Produktionskontrolle endet spätestens mit der Endmontage auf der Baustelle.

Im Allgemeinen werden technische Nachweise zu Statik, Brandschutz- und Wärmeschutz genauestens von den BMF-Prüfern unter die Lupe genommen. Neben dem theoretischen Teil sind die Überwacher aber auch in den Werkshallen oder auf den Baustellen unterwegs und schauen sich stichprobenartig die gefertigten Produkte an. Hierbei wird unter anderem die Feuchtigkeit der verbauten Hölzer gemessen. Außerdem wird darauf geachtet, ob die Angaben zu Dimensionen und einzelnen Produktarten, mit der tatsächlichen Umsetzung in der Produktionshalle übereinstimmen. Auch eine Analyse der Fertigungsstraße wird durchgeführt, um die Eignung der technischen Ausrüstung im Fertigungsprozess zu dokumentieren.

Die Überwacher der BMF prüfen ihre 135 Mitgliedsunternehmen zwei Mal jährlich. Wenn kleinere Mängel vorhanden sind, muss das Unternehmen diese binnen einer vorgegebenen Frist beheben. Erst danach bekommt das Unternehmen einen Nachweis über die erfolgreiche Zertifizierung, die es berechtigt, die überwachten Produkte zu vermarkten.

Die BMF ist vom RAL als Gütegemeinschaft anerkannt und somit berechtigt, diverse RAL Gütezeichen zu führen. Sie verleiht die Gütezeichen "Holzhausbau" (RAL GZ 422), "Stahlsystembauweise" (RAL GZ 613) und "Mobile Raumsysteme" (RAL GZ 619). Außerdem übernimmt die BMF die Überwachungen für die Gütegemeinschaft Fertigkeller, die daraufhin das gleichnamige Gütezeichen (RAL GZ 518) verleiht. Als anerkannte Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach LBO und BauPVO führt die BMF Fremdüberwachungen auf nationaler und europäischer Ebene durch. Zertifiziert werden die Bauprodukte Holztafelelemente, Nagelplattenbinder, Bauholz und Bausätze für Gebäude aus Holz.

Mit dem Holzfeuchtemessgerät wird die Holzfeuchtigkeit ermittelt.
(Foto: BMF/Fingerhut Haus)