Opposition in Nordrhein-Westfalen fordert Erleichterung für den Holzbau

Landtagsfraktionen von CDU und FDP bringen Änderungsantrag zur Landesbauordnung ein

Unter der Überschrift  "Bauen mit Holz erleichtern - Bauordnung Nordrhein-Westfalens ändern" haben CDU und FDP einen Antrag an die Regierungskoalition aus SPD und Grünen gestellt. Dies meldet der Verband Deutsche Säge- und Holzindustrie. In dem Antrag geht es im Kern um folgende Details:

Hinsichtlich der Verwendung von Holz belegt Nordrhein-Westfalen (NRW) im Bauwesen den letzten Platz im Vergleich zu anderen Bundesländern. In keinem anderen Bundesland werde der Rohstoff Holz so sehr benachteiligt wie in NRW, hieß es. Der prozentuale Anteile der Holzbauten liege in NRW weit unter dem Bundesdurchschnitt. Dies hatte ein Ranking des Deutschen Holzwirtschaftsrates (DHWR) ergeben. Der Grund für dieses Zurückliegen sei darin begründet, dass in NRW derzeit nur bis zu zwei Geschosse ohne Sondergenehmigung aus Holz gebaut werden können.

Seit langem fordern DHWR und weitere Holzverbände die rot-grüne Landesregierung zu einem Umdenken auf. Das Bauen mit Holz solle stärker gefördert werden. Obwohl der rot-grüne Koalitionsvertrag ein solches Umdenken festgeschrieben habe, sei bis jetzt nichts passiert. Auch die in Aussicht gestellte Novelle zur Landesbauordnung (LBO) liege noch immer nicht vor.

Vor diesem Hintergund haben nun die beiden Oppositionsparteien CDU und FDP ihren Antrag eingebracht. Darin haben sie die große ökologische und klimapolitische Bedeutung von Holz als Bau- und Werkstoff aufgegriffen und deutlich gemacht, dass der nachwachsende Rohstoff Holz einen wegweisenden Beitrag zur ressourcenschonenden und nachhaltigen Entwicklung des Bauwesens leistet.

Sie fordern von der Landesregierung, "im Rahmen der derzeitigen Novellierung der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) alle Hindernisse und Beschränkungen für das Bauen mit Holz abzubauen" und "dem Landtag noch im Jahr 2014 einen Entwurf der Novellierung der BauO NRW vorzulegen".

In Nordrhein-Westfalen ist die Errichtung solch eines mehrgeschossigen Holzgebäudes nach derzeitiger Rechtslage wenn überhaupt nur mit aufwändiger Sondergenehmigung möglich. (Foto: Kaden Klingbeil Architekten)