Neues RAL-Gütezeichen Montage für Nagelplatten

GIN weist auf Vortreile der Gütesicherung hin

Schon wenige Monate nach der Anerkennung der neuen RAL-Gütesicherung Nagelplattenprodukte zeigt sich reges Interesse am völlig neu entwickelten Teil II der Gütesicherung der Montage. Wer Dachtragwerke plant und ihre Statik berechnet, weiß um die Komplexität der Materie. Nagelplattenbinder bieten sich für den Tragwerksbau in vielfältigen Formen und Abmessungen als ökologisch wie ökonomisch vorbildliche Ausführung an. Bis zu 35 Meter können die vergleichsweise leichten Binderkonstruktionen als Fachwerkkonstruktion ohne Stützen überspannen.

Der Qualität der Ausführung kommt dabei entscheidende Bedeutung zu, sollen die vorgefertigten Tragwerkselemente den Ansprüchen der Bauherren wie den statischen Erfordernissen dauerhaft entsprechen. Daher wurde die RAL Gütesicherung für die Herstellung der Nagelplattenprodukte in einem neu gestalteten Teil I an die aktuellen technischen Regeln angepasst. Darüber hinaus wurde der Geltungsbereich mit dem neu geschaffenen Teil II, der völlig unabhängig von Teil I erlangt werden kann, nun auf die Baustellenmontage der Nagelplattenprodukte erweitert.

In der Baupraxis zeigt sich, wie unverzichtbar es ist, die im Werk geschaffene Qualität durch definierte Arbeitsschritte auf die Baustelle zu übertragen. Gemeinsam haben daher zahlreiche GIN-Mitgliedsunternehmen alle qualitätsbeeinflussenden Faktoren auf Baustellen zusammengetragen, um deren Berücksichtigung zu dokumentieren sowie zu überwachen. Das erweiterte RAL-Gütezeichen 601 wird satzungsgemäß an Unternehmen verliehen, die Nagelplattenkonstruktionen herstellen bzw. montieren, die geforderten Nachweise der Qualifikation führen und sich den Güteanforderungen des GIN mit Eigen- und Fremdüberwachung unterwerfen.