Neue EU-Bauproduktenverordnung gilt ab 1. Juli

Tragfähige Grundlage zum weiteren Ausbau des EU-Binnenmarkts für Bauprodukte

Die neue Fassung der Bauproduktenverordnung tritt ab dem 1. Juli 2013 in Kraft. Sie löst die Bauproduktenrichtlinie aus dem Jahr 1988 ab. Bekannt gegeben wurde sie bereits als neue Verordnung (EU) Nr. 305/ 2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten am 04.04.2011 im EU-Amtsblatt.

Inhaltlich geht es der EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPV) um die Beseitigung von Handelshemmnissen im Binnenmarkt. Dabei gibt es eine Besonderheit: Es bleibt bei einer mitgliedstaatlichen Zuständigkeit für die sich aus dem Bauwerk ergebenden Anforderungen an Bauprodukte. EU-rechtlich werden nur die Verfahren des Nachweises, dass ein Produkt diese Anforderungen auch erfüllt, vereinheitlicht. Dies geschieht in harmonisierten technischen Normen und durch einzelproduktbezogene technische Bewertungen, die ein Hersteller bei den von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Bewertungsstellen beantragen kann. Anschließend ist er befugt und verpflichtet, die CE-Kenn­zeich­nung aufzubringen und genau anzugeben, welches Anforderungsniveau das jeweilige Produkt in Bezug auf bestimmte Merkmale erreicht.

Neu ist, dass die Kommission durch delegierten Rechtsakt in Zukunft bezogen auf einzelne Inhaltsstoffe oder Leistungswerte europaweit gültige, einheitliche Schwellenwerte festsetzen kann – ein Schritt hin zu einer nachhaltigkeitsbezogenen Gesetzgebung im Bauproduktenrecht.

Neu ist auch die Einführung von Produktinfostellen für Bauprodukte. Die Verordnung lehnt sich hier an die schon nach der Verordnung über gegenseitige Anerkennung (VO [EG] 764/2008) eingeführten Produktinfostellen an. Künftig soll auch über Vorschriften bezüglich des Einbaus, der Montage oder der Installation von CE-gekennzeichneten Bauprodukten informiert werden. Damit wird den Herstellern künftig die Ermittlung der jeweils national geltenden Anforderungen wesentlich erleichtert.

Mit der neuen EU-BauPV will der Gesetzgeber eine dauerhaft tragfähige Grundlage zum weiteren Ausbau des EU-Binnenmarkts für Bauprodukte schaffen.