Leitfaden zur Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung für Fenster und Fassade

Ergebnisse der VFF-Arbeitsgruppe Bauproduktenverordnung sollen zur BAU vorliegen

Die Regelungen der Bauproduktenverordnung (BPV) für Hersteller treten am 1. Juli 2013 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung für die Produkte ausgestellt sowie eine rückverfolgbare Kennzeichnung auf den Produkten angebracht werden. Zur einheitlichen Vorgehensweise in der Branche erarbeitet die Arbeitsgruppe Bauproduktenverordnung im Verband Fenster + Fassade (VFF) einen Leitfaden, wie die Anforderungen der Verordnung rechtssicher und praktikabel umgesetzt werden können.

Laut VFF sind die neuen Bestimmungen zur Leistungserklärung weitaus detaillierter und in Anwendung und Auslegung wesentlich komplexer als vergleichbare Regelungen bisheriger Verordnungen. Den Herstellern von Bauprodukten werde daher geraten, sich fristgerecht darauf einzustellen.

So wird der VFF-Leitfaden die verschiedenen, für den Anwender relevanten Themengebiete abdecken. Beispiele für die Form von Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung werden gegeben und erläutert, wo diese an wen und zu welchem Zeitpunkt übergeben werden sollten. Beispielsweise wurde bereits festgestellt, dass die CE-Kennzeichnung auch auf den Begleitpapieren erfolgen kann und die geforderte Produktkennzeichnung zur Rückverfolgbarkeit auch mit einem Aufkleber im Fensterfalz gewährleistet ist.

In Zusammenarbeit mit dem zuständigen Bundesministerium wird geklärt, wie die denkbare Anzahl der Leistungserklärungen reduziert und deren Bereitstellung vereinfacht werden kann, z. B. durch den Zugriff per Internet.

Zahlreiche Fachleute der Branche wirken mit, damit eine hohe Qualität erreicht wird. So garantiert die Mitarbeit von Fensterherstellern und Systemgebern aller Rahmenmaterialien den notwendigen Praxisbezug. Ebenfalls erfolgt eine Zusammenarbeit mit dem ift-Rosenheim und den Verbänden Bundesverband Flachglas, Fachverband Schloss und Beschlag sowie Tischler Schreiner Deutschland. Die Arbeitsgruppe stimmt sich ebenfalls mit europäischen Verbänden ab und steht in Kontakt mit der Europäischen Kommission. Die Veröffentlichung des Leitfadens ist zur Messe BAU im Januar 2013 vorgesehen.