Holzbau ist dem Bauordnungsrecht weit voraus

Musterverwaltungsvorschrift Techniche Baubestimmungen orientiert sich an alten technischen Voraussetzungen

"Das deutsche Bauordnungsrecht hinkt dem Stand der Technik im Holzbau um Jahre hinterher". Dies teilt der Deutsche Holzwirtschaftsrat (DHWR) anlässlich der Veröffentlichung der Musterverwaltungsvorschrift Techniche Baubestimmungen (MVV TB) Ende August mit. 

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) veröffentlichte am 31. August 2017 die MVV TB. Rechtlich bindend wird diese jedoch erst, wenn die jeweiligen Landesbauordnungen darauf verweisen. Der DHWR kritisiert, dass die MVV TB an vielen Punkten von veralteten technischen Voraussetzungen ausgeht, beispielsweise beim Brandschutz oder der Innenraumluft. 

Tatsächlich kann der Holzbau viel mehr, als ihm das deutsche Baurecht zutraut. So wachsen weltweit Hochhäuser in Holzbauweise in den Himmel und bei uns in Deutschland wird der Holzbau schon bei den üblichen Mehrfamilienhäusern gegenüber dem Massivbau benachteiligt. Das Schlusslicht bildet bei uns das Land Nordrhein-Westfalen. Hier darf man über das dritte Geschoss hinaus nicht in Holz bauen.