HDH kritisiert restriktive Kreditvergabe

Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie benachteiligt Familien und Senioren

Im März 2016 ist in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Kraft getreten. Während die Richtlinie 2014/17/EU das Ziel verfolgt, den Verbraucherschutz im Bereich der Kreditvergabe für Wohnimmobilien zu stärken, wird das deutsche Umsetzungsgesetz diesem Anspruch nur bedingt gerecht.

Der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH) kritisiert eine daraus resultierende stark eingeschränkte Kreditvergabe sowie eine Benachteiligung von mehreren Verbrauchergruppen wie jungen Familien und Senioren. Seit dem 21. März müssten die Kreditinstitute laut HDH noch gründlicher als bisher prüfen, ob der Kunde einen Kredit über die gesamte Laufzeit bedienen könne. Im Zweifelsfall müssen Banken selbst dafür haften - diese Risikoverteilung habe eine restriktive Kreditvergabe zur Folge: Sparkassen melden bereits einen spürbaren Rückgang bei Immobilien-Darlehenszusagen im zweiten Quartal 2016.

Vor allem ältere Menschen und junge Familien hätten zunehmend Probleme, ein Darlehen für die eigenen vier Wände zu bekommen, so die Verbände der Genossenschaftsbanken (BVR) und Sparkassen (DSGV). Gemeinsam mit dem HDH fordern sie eine seriöse Baufinanzierung, die nicht von ausufernden Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung behindert wird.

Besonders von der verschärften Kreditwürdigkeitsprüfung betroffen sind junge Menschen und Familien sowie Senioren, die einen Kredit zum altersgerechten Umbau oder zur energetischen Sanierung des Wohneigentums benötigen. Sie erhalten diesen meist nicht, wenn die vollständige Tilgung nicht innerhalb der statistischen Lebenserwartung zu leisten ist - auch wenn das Restdarlehen bei weitem durch den Wert der Immobilie oder des Grundstücks abgedeckt ist.

Typische Probleme, denen sich junge Menschen und Familien bei der Kreditwürdigkeitsprüfung gegenüber sehen, sind befristete Arbeitsverträge sowie Eltern- und Erziehungszeiten, die die Einkommenssituation nur schwierig prognostizieren lassen. Obendrein lässt die Bonitätsprüfung in aller Regel keinen Bürgen wie beispielsweise die Eltern eines Kreditnehmers zu.

"Die Kreditvergabe zum Erwerb einer Immobilie durch junge Menschen und Familien ist von besonderer Bedeutung, denn Wohneigentum dient als Altersvorsorge und auch zur Entlastung des angespannten Miet- und Wohnungsmarktes in Deutschland", so HDH-Hauptgeschäftsführer Dirk-Uwe Klaas. Die energetische Sanierung des Gebäudebestands sei darüber hinaus ein zentrales klimapolitisches Ziel der Bundesregierung. Schließlich dürften diese familien- und klimapolitischen Gegebenheiten sowie auch der altersgerechte Umbau von Seniorenhaushalten nicht durch restriktive Darlehenszusagen verweigert werden. Der Verbraucherschutz müsse zielführend gestärkt werden.

Gemeinsam mit den Verbänden der Bau- und Immobilienwirtschaft und den Verbänden der Genossenschaftsbanken (BVR) und Sparkassen (DSGV) fordert der HDH den Gesetzgeber auf, erstens die Spielräume der EU-Richtlinie zu nutzen und das deutsche Umsetzungsgesetz zeitnah zu modifizieren. Dabei sollte, wie in Österreich auch, hauptsächlich der Wert einer Immobilie berücksichtigt werden. Zweitens müssten unbestimmte Rechtsbegriffe bei den Vorschriften zur Kreditwürdigkeitsprüfung schnellstmöglich korrigiert werden.