Hamburg erleichtert den Holzbau

Senat beschließt neue Bauordnung

Der Hamburger Senat verabschiedete am 13. Juni eine neue Bauordnung. Als eines der ersten Länder schafft Hamburg mit damit neue Möglichkeiten für vielfältiges und innovatives Bauen mit Holz: So darf Holz zukünftig auch für Bauvorhaben mit einer Höhe von bis zu 22 Metern –  das entspricht etwa 6 bis 7 Stockwerken – genutzt werden. Bisher war dies nur bei Gebäuden mit bis zu drei Stockwerken möglich.

Durch den Einsatz von Holz können Bauteile vorgefertigt werden. Dies beschleunigt den Bauprozess und senkt in vielen Fällen die Baukosten, insbesondere im Geschosswohnungsbau. Auch Bauvorhaben im Bestand, wie zum Beispiel nachträgliche Dachaufstockungen, können von der Zulassung der Holzbauweise profitieren: Im Hinblick auf die statischen Nachweise der vorhandenen Bauteile bietet die Holzbauweise gegenüber schwereren Konstruktionssystemen Vorteile.

So heißt es in § 24, Absatz 3 der neuen Bauordnung: "Bei Gebäuden mit einer Höhe nach § 2 Absatz 3 Satz 2 von bis zu 22 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 200 m² und Brandabschnitten von nicht mehr als 800 m² pro Geschoss sind abweichend von Absatz 2 Satz 3 tragende oder aussteifende sowie raumabschließende Bauteile, die hochfeuerhemmend oder feuerbeständig sein müssen, in massiver Holzbauweise zulässig, wenn die geforderte Feuerwiderstandsfähigkeit  nachgewiesen wird."

Die Holzbauquote in Hamburg liegt derzeit mit 4,4 % auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Das soll nun offensichtlich geändert werden.