Bundesregierung will Baurecht novellieren

Mehr Wohnraum in den Städten angestrebt

Eine Novelle des Baurechts soll den Stadtplanern neue Instrumente zum Umgang mit dem Zuzug an die Hand geben. Das Bundeskabinett beschloss einen entsprechenden Gesetzentwurf auf Vorschlag von Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD). Herzstück der Reform ist die neue Gebietskategorie "Urbanes Gebiet", die neue Spielräume für den Wohnungsbau erschließen soll. Neu geregelt werden sollen außerdem die Bedingungen für Sportplätze, Ferienwohnungen und Zweitwohnungen.

Laut Hendricks ziehe es immer mehr Menschen in die Städte. Viele Städte brauchten daher Wachstumsperspektiven und mehr bezahlbaren Wohnraum. Mit der Baurechtsnovelle wolle man den Stadtplanern neue Instrumente an die Hand geben, um sich auf den Zuzug einzustellen. Das neue "urbane Gebiet" soll das Miteinander von Wohnen und Arbeiten in den Innenstädten erleichtern und neue Möglichkeiten für den Wohnungsbau schaffen. Mit dem urbanen Gebiet folge man dem Leitbild einer Stadt mit kurzen Wegen, Arbeitsplätzen vor Ort und einer guten sozialen Mischung.

In urbanen Gebieten darf dichter und höher gebaut werden als in den herkömmlichen Mischgebieten. Um den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen von Gewerbe und Wohnen gerecht zu werden, sind für das urbane Gebiet auch höhere Lärmimmissionswerte durch gewerblichen Lärm zugelassen. Parallel zur Änderung des Bauplanungsrechts wurde daher auch eine Änderung der TA Lärm beschlossen. Zusammen mit der Baurechtsnovelle hat das Kabinett auch die Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung beschlossen.

Damit werden die Immissionsrichtwerte für die abendliche Ruhezeit sowie die nachmittägliche Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen um 5 dB(A) erhöht. Ein weiterer Aspekt der Baurechtsnovelle betrifft Ferienwohnungen. Hier gab es zuletzt Rechtsunsicherheit bei der Frage, ob insbesondere in Wohngebieten Ferienwohnungen gebaut werden dürfen. Der Gesetzentwurf stellt klar, dass dies grundsätzlich erlaubt ist. Zugleich werden die Steuerungsmöglichkeiten der Gemeinden ausgeweitet. Diese können vor Ort entscheiden, ob im Bebauungsplan Gründe gegen eine Ansiedlung von Ferienwohnungen sprechen.

Zudem soll der Gesetzentwurf Klarheit schaffen, wie künftig mit sogenannten "Rollladen-Siedlungen" verfahren werden kann. Vor allem in Urlaubsregionen war es aufgrund kaum genutzter Zweitwohnungen zu Engpässen auf dem Wohnungsmarkt gekommen. Kommunen sollen nun mehr Möglichkeiten zur Steuerung dieser sozial unverträglichen Entwicklung von Wohngebieten bekommen.

Weiterführende Informationen zum Thema:

Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm)

Zweite Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung