Bundeskabinett beschließt neue HOAI

Umsetzung von Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs

Das Bundeskabinett hat am 16. September den vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs um, der die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorare der HOAI für unvereinbar mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie erklärt hatte.

Die neue Honorarordnung soll den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs Rechnung tragen. So sieht sie vor, dass die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen künftig immer frei vereinbart werden können. Die Grundsätze und Maßstäbe der HOAI können von den Vertragsparteien dabei zur Honorarermittlung herangezogen werden und eine Richtschnur bilden. Zur Frage der Höhe der Honorare enthält die HOAI Honorarspannen, die als unverbindliche Orientierungswerte zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass keine wirksame Honorarvereinbarung geschlossen wurde, gilt der sogenannte Basishonorarsatz als vereinbart, dessen Höhe dem bisherigen Mindestsatz entspricht.

Die HOAI beruht auf dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen, das infolge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs ebenfalls angepasst werden muss. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett bereits am 15. Juli 2020 beschlossen. Sobald das derzeit laufende parlamentarische Verfahren abgeschlossen und das Gesetz in Kraft getreten ist, kann auch die neue Fassung der HOAI in Kraft treten. Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts muss jetzt noch der Bundesrat der Verordnung zustimmen.

Die Honorare für Architekten und Ingenieure sollen zukünftig innerhalb eines von der HOAI vorgegebenen Rahmens frei aushandelbar sein. (© INFORMATIONSDIENST HOLZ)