Kein erhöhtes Risiko für Elektrobrände

Untersuchung der TU München zeigt Ergebnisse zur Brandgefahr durch Elektroinstallationen in modernen mehrgeschossigen Holzgebäuden auf

Ein Forscherteam am Lehrstuhl für Holzbau und Baukonstruktion der Technischen Universität München ist der Frage nachgegangen, ob die Konstruktion in modernen mehrgeschossigen Holzgebäuden ein erhöhtes Risiko bei Elektrobränden darstellt und folglich spezieller geschützt werden muss. Eine Frage, die spätestens seit Einführung der DIN VDE 0100-420 im Jahr 2016 und der allgemeinen Forderung zur Verwendung von Fehlerlichtbogen-­Schutzeinrichtungen (AFDDs) in Holzgebäuden diskutiert wird.

Im Rahmen der Untersuchung konnten die Wissenschaftler nachweisen, dass das Risiko eines Auftretens von Elektrobränden innerhalb der Konstruktion verhältnismäßig gering ist und die vorhandenen Schutzeinrichtungen eines Hausanschlusses einen Teil möglicher Defekte bereits wirksam abdecken. Als weiterführendes maßgebendes Einwirkungsszenario wurden elektrische Lichtbögen untersucht. Bei allen durchgeführten Untersuchungen traten zwar lokal pyrolytische Zersetzungen oder Verkohlungen im Bereich um den Lichtbogen an den Holzbauteilen auf, die jedoch immer mit einem Selbstverlöschen endeten. Eine Notwendigkeit von AFDDs in Standardgebäuden ließ sich nach Auswertung der Versuche nicht ableiten. Brennbare Dämmstoffe waren nicht Teil des Untersuchungsumfangs.

Ein Drittel aller Brände in Gebäuden lässt sich auf sogenannte Elektrobrände zurückführen. 53 Prozent der elektrotechnisch verursachten Brände sind auf die Elektrogeräte selbst wie z.B. Wäschetrockner, Waschmaschinen, Kühlschränke oder Geschirrspüler zurückzuführen. Diese sind daher außerhalb der Konstruktion und leisten folglich auch keinen Beitrag zu einem gesteigerten Risiko von Bränden in den Holzbauteilen selbst.

Diese Untersuchung stützt auch die Praxishilfe, die der Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. (BDF), der Deutsche Holzfertigbau-Verband e.V. (DHV), der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) gemeinsam erarbeitet haben. Sie unterstützt Planer, Elektriker und Bauherren bei der Umsetzung der am 1. Oktober 2019 veröffentlichten DIN VDE 0100-420 "Schutz gegen thermische Auswirkungen".

In die Neuauflage wurden auch Anregungen des BDF, des DHV, des ZDB sowie des ZVEH aufgenommen. So wird in Abschnitt 421.7 der Einsatz von AFDD künftig nicht mehr pauschal für bestimmte Räumlichkeiten und / oder Anwendungssituationen gefordert.

Stattdessen wird gefordert, für bestimmte Räumlichkeiten und Orte in der Planungsphase eine Risiko- und Sicherheitsbewertung durchzuführen. Dies betrifft Räumlichkeiten mit Schlafgelegenheiten, Räume bzw. Orte mit besonderem Brandrisiko (z. B. feuergefährdete Betriebsstätten), Räume/Orte aus Bauteilen mit brennbaren Baustoffen (wenn diese einen geringeren Feuerwiderstand als feuerhemmend aufweisen) sowie Räume bzw. Orte mit unersetzbaren Gütern (Kulturgüter, Bücher, Kunst etc.). Bestehen demnach besondere Risiken, so werden Maßnahmen empfohlen, die vor den Auswirkungen von Fehlerlichtbögen schützen. Die neue Regel haben BDF, DHV, ZDB und ZVEH als anerkannte Regel der Technik akzeptiert.

Um Planer elektrischer Anlagen im Holzbaubereich beziehungsweise bei solchen Bauweisen, die - laut DIN - aufgrund der "brennbaren Baustoffe einen geringeren Feuerwiderstand als feuerhemmend aufweisen", bei der geforderten Risiko- und Sicherheitsbewertung zu unterstützen, haben BDF, DHV, ZDB und ZVEH eine beispielhafte Praxishilfe erarbeitet.